9 % Körperschaftssteuer — gilt das in Freezones?
Mai 2026 · 8 Min Lesezeit
Seit Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftssteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000. Die gute Nachricht: Für Freezone-Firmen gibt es weiterhin einen 0 %-Status — aber nur unter klaren Bedingungen.
Qualifying Free Zone Person (QFZP)
Um den 0 %-Satz zu behalten, musst du als QFZP qualifizieren. Das heißt: ausreichende wirtschaftliche Substanz in der Freezone, qualifizierende Einkünfte aus genehmigten Aktivitäten, und Einhaltung der Transfer-Pricing-Regeln.
Qualifying Income
- Transaktionen mit anderen Freezone-Firmen
- Bestimmte Aktivitäten wie Holding, Manufacturing, Logistik, Trading von Rohstoffen
- Einkünfte aus internationalem Geschäft (außerhalb UAE Mainland)
Was NICHT qualifiziert
Einkünfte aus UAE Mainland (außer durch eine permanente Betriebsstätte und mit 9 % Steuer), Naturressourcen-Geschäfte, oder Einkünfte aus nicht-qualifizierenden Aktivitäten über der De-Minimis-Grenze (5 % oder AED 5 Mio.).
Praktische Konsequenz
Die meisten Consulting-, Tech- und E-Commerce-Firmen mit internationalen Kunden können weiterhin 0 % zahlen. Wer aber primär an UAE-Kunden verkauft, sollte die Struktur überdenken.