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Steuern · 8 Min

Dubai-Steuern 2026: 0 % Einkommensteuer & 9 % Corporate Tax einfach erklärt

Juli 2026 · 8 Min Lesezeit

„Dubai gleich null Steuern“ – diesen Satz hast du bestimmt schon hundertmal gehört. Er stimmt zur Hälfte und ist genau deshalb gefährlich. Ja, auf dein privates Gehalt zahlst du in den VAE keine Einkommensteuer. Nein, dein Unternehmen ist seit 2023 nicht mehr automatisch steuerfrei. Wir erklären dir hier nüchtern und ohne Verkaufsmasche, wie das Steuersystem in Dubai 2026 wirklich aufgebaut ist – und worauf du als Deutscher, Österreicher oder Schweizer zusätzlich achten musst.

0 % Einkommensteuer: Das stimmt tatsächlich

Die VAE erheben keine Lohn- und keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Dein Gehalt, deine Ausschüttungen als Privatperson, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge bleiben auf VAE-Ebene unversteuert. Es gibt auch keine Sozialabgaben für Ausländer im deutschen Sinne, keine Kirchensteuer und keinen Solidaritätszuschlag. Das ist der Kern der Attraktivität und daran hat sich auch 2026 nichts geändert.

Wichtig ist die Unterscheidung: 0 % gilt für dich als Person. Für dein Unternehmen gelten seit der Einführung der Corporate Tax andere Regeln.

9 % Corporate Tax ab AED 375.000 Gewinn

Seit Juni 2023 gibt es in den VAE eine Körperschaftsteuer (Corporate Tax). Sie ist im internationalen Vergleich niedrig, aber sie existiert. Die Grundlogik ist einfach:

  • 0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis AED 375.000 (rund 95.000 Euro) pro Jahr
  • 9 % auf den Teil des Gewinns, der darüber liegt
  • Große multinationale Konzerne fallen zusätzlich unter die globale Mindeststeuer (Pillar Two) mit einem effektiven Satz von 15 %

Für die meisten Gründer und kleinen Unternehmen ist damit der 9-%-Satz die relevante Größe – und erst ab dem Gewinn, der die Freigrenze übersteigt.

QFZP-Status: Warum Freezones weiter interessant sind

Hier kommt der Punkt, der Freezones besonders macht. Eine Freezone-Gesellschaft kann den Status als „Qualifying Free Zone Person“ (QFZP) erhalten. Dann gilt: 0 % Corporate Tax auf sogenanntes Qualifying Income und 9 % nur auf nicht qualifizierendes Einkommen. Das ist kein Automatismus, sondern an klare Bedingungen geknüpft.

  • Ausreichende wirtschaftliche Substanz in der Freezone (Büro, Personal, echte Tätigkeit)
  • Einhaltung der Verrechnungspreis- und Dokumentationspflichten
  • Das Einkommen muss zu den definierten „Qualifying Activities“ gehören
  • Nicht qualifizierende Einkünfte müssen unter der De-minimis-Grenze bleiben

Reißt du eine dieser Bedingungen, verlierst du den QFZP-Status in der Regel für mehrere Jahre. Deshalb ist die Wahl der richtigen Freezone und Aktivität keine Formsache, sondern eine strategische Entscheidung.

Small Business Relief für kleine Umsätze

Für kleinere Unternehmen gibt es das Small Business Relief. Liegt dein Umsatz unter der festgelegten Schwelle (bislang AED 3 Mio. pro Steuerperiode), kannst du dich so behandeln lassen, als hättest du kein steuerpflichtiges Einkommen – die Corporate Tax fällt dann faktisch mit 0 % an, bei stark vereinfachten Pflichten.

Diese Regelung ist zeitlich befristet angelegt und richtet sich an Gründer in der Anfangsphase. Verlass dich nicht darauf, dass sie dauerhaft in unveränderter Form bleibt – prüfe den aktuellen Stand vor jeder Planung.

VAT: 5 % Mehrwertsteuer nicht vergessen

Neben der Corporate Tax gibt es in den VAE seit 2018 eine Mehrwertsteuer (VAT) von 5 %. Ab einem steuerpflichtigen Umsatz von AED 375.000 pro Jahr ist die Registrierung Pflicht, ab AED 187.500 freiwillig möglich. Bestimmte Leistungen sind steuerfrei oder mit 0 % bewertet, etwa viele Exporte. Die VAT ist also eine zusätzliche, von der Gewinnsteuer unabhängige Ebene, die du in der Buchhaltung sauber abbilden musst.

Was Deutsche zusätzlich beachten müssen

Und jetzt der Teil, den unseriöse Anbieter gern verschweigen: Die 0 % in Dubai nützen dir wenig, wenn du steuerlich weiter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hängst. Entscheidend ist nicht, wo deine Firma registriert ist, sondern wo du und die Geschäftsleitung tatsächlich ansässig sind.

  • Wegzug: Ein echter Umzug bedeutet, den Wohnsitz und Lebensmittelpunkt real in die VAE zu verlagern – nicht nur auf dem Papier
  • Wohnsitz und 183-Tage-Fragen: Behältst du eine Wohnung oder starke Bindungen im Heimatland, kann die Steuerpflicht dort bestehen bleiben
  • Wegzugsbesteuerung: Bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann ein Wegzug in Deutschland eine Besteuerung stiller Reserven auslösen
  • Außensteuergesetz und Ort der Geschäftsleitung: Wird die Firma faktisch aus dem Heimatland gesteuert, kann sie dort steuerpflichtig werden

Das sind komplexe, sehr individuelle Themen. Wir geben dir bewusst keine verbindliche Steuer- oder Rechtsberatung – dafür gibt es zu viele persönliche Faktoren. Wichtig ist nur, dass du diese Punkte kennst, bevor du sie unterschätzt.

Fazit: Niedrig, aber nicht null für alle

Dubai bleibt steuerlich attraktiv: 0 % auf dein privates Einkommen, moderate 9 % Corporate Tax und über den QFZP-Status weiter echte Vorteile für Freezone-Gesellschaften. Der Mythos „0 % für alles und jeden“ ist trotzdem falsch. Wer sauber plant, Substanz aufbaut und den Wegzug ernst nimmt, kann viel gewinnen – wer nur einen Briefkasten mietet, riskiert böse Überraschungen.

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