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Steuern · 6 Min

FTA Decision 17/2026: Vorsteuerabzug auf Mitarbeiter-Benefits – das ändert sich ab Oktober 2026

Oktober 2026 · 6 Min Lesezeit

Du hast eine Firma in Dubai und stellst deinem Team Benefits wie Transport, Handy oder Unterkunft? Dann solltest du jetzt genau hinschauen: Seit dem 1. Oktober 2026 regelt die neue FTA Decision No. 17 of 2026 im Detail, wann du die 5 Prozent VAT auf solche Mitarbeiter-Ausgaben als Vorsteuer zurückholen darfst – und wann nicht. Die Entscheidung kam Ende September zusammen mit den überarbeiteten VAT-Ausführungsbestimmungen (Cabinet Decision 149/2026) und verschärft die Spielregeln spürbar. Wir erklären dir ohne Panikmache, was sich ändert und was du konkret tun solltest.

Worum geht es bei der FTA Decision 17/2026?

Grundsätzlich gilt in den VAE: Vorsteuer auf Leistungen, die Mitarbeiter privat nutzen, ist gesperrt. Bisher gab es drei Ausnahmen – wenn das Arbeitsrecht die Leistung vorschreibt, wenn sie vertraglich oder per dokumentierter Firmen-Policy zugesagt ist, oder wenn du die Abgabe als sogenannte Deemed Supply selbst versteuerst. Nach den vorliegenden Analysen reicht der zweite Weg künftig allein nicht mehr aus: Ein Arbeitsvertrag oder eine Policy ist weiterhin die Eintrittskarte, aber zusätzlich müssen die konkreten Bedingungen erfüllt sein, die die FTA jetzt für sechs Ausgaben-Kategorien festgelegt hat.

Die sechs Benefit-Kategorien im Überblick

Die Entscheidung definiert sechs Fälle, in denen der Vorsteuerabzug auf Mitarbeiter-Benefits weiterhin möglich ist – jeweils mit eigenen Bedingungen, die komplett erfüllt sein müssen:

  • Transport: nur für den Arbeitsweg, Kundentermine oder andere berufliche Fahrten – ohne private Nutzung und ohne Wahlrecht auf eine Geldzahlung stattdessen
  • Verpflegung: im Wesentlichen nur für Mitarbeiter an abgelegenen Standorten ohne Restaurants oder Kochmöglichkeiten in der Nähe
  • Mitarbeiterunterkunft: nur bei betrieblicher Notwendigkeit, zweckmäßiger Ausstattung und ohne Cash-Alternative
  • Übergangsunterkunft für neue Mitarbeiter: zeitlich begrenzt auf maximal rund 30 Tage und auf Grundbedürfnisse beschränkt
  • Handy, Daten und Internet: nur wenn beruflich nötig, mit schriftlicher Nutzungs-Policy und allenfalls unwesentlicher Privatnutzung
  • Parken: nur für geschäftliche Zwecke, mit dokumentiertem Erstattungsprozess und vollständigen Belegen

Die größte Falle: Cash-Alternativen

Ein Punkt zieht sich durch mehrere Kategorien und dürfte in der Praxis am meisten Vorsteuerabzug kosten: Sobald dein Mitarbeiter wählen kann, ob er den Benefit oder stattdessen eine Geldzahlung bekommt – etwa Firmenwagen oder Fahrtkostenzuschuss, Firmenwohnung oder Housing Allowance –, ist der Vorsteuerabzug für diese Leistung laut den veröffentlichten Bedingungen blockiert. Wer solche Wahlmodelle im Arbeitsvertrag stehen hat, sollte sie jetzt überprüfen.

Handy, Internet und Parken: Doku-Pflichten steigen

Bei Handy- und Internetkosten reicht es nicht mehr, einfach die Firmen-SIM zu bezahlen. Verlangt werden eine schriftliche Policy zur Nutzung, nachvollziehbare Kontrollen und aufbewahrte Nachweise – private Nutzung darf höchstens nebensächlich sein. Eine anteilige Aufteilung gemischter Tarife ist dabei offenbar nicht vorgesehen: Ist die Privatnutzung wesentlich, kippt der gesamte Abzug. Beim Parken gilt Ähnliches: Belege mit Datum, Uhrzeit, Betrag und ausgewiesener Steuer plus ein dokumentierter Freigabeprozess.

Unterkunft und Verpflegung: deutlich strenger

Besonders bei Mitarbeiterwohnungen wurde nachgeschärft: Der bisher oft genutzte Verweis auf arbeitsrechtliche Pflichten soll für Unterkünfte grundsätzlich nicht mehr greifen, solange das Arbeitsministerium MoHRE die Unterkunft nicht ausdrücklich vorschreibt. Übrig bleibt ein enger Katalog: Die Wohnung muss betrieblich notwendig sein, nur vom Mitarbeiter genutzt werden und darf keinen nennenswerten Freizeit-Charakter haben. Office-Catering und Team-Lunches in der Stadt fallen beim Thema Verpflegung in aller Regel ebenfalls raus.

Was heißt das für dich als Gründer?

Als Solo-Gründer ohne Angestellte betrifft dich die Entscheidung kaum – spannend wird es, sobald du dir selbst als angestelltem Geschäftsführer oder deinem Team Benefits stellst. Dann gilt: Jeder Benefit braucht ab sofort eine saubere vertragliche Grundlage plus die passenden Nachweise. Wichtig auch: Die Decision 17/2026 trat zeitgleich mit der FTA Decision 13/2026 in Kraft, die zusätzlich verlangt, dass du Lieferungen vor dem Vorsteuerabzug verifizierst. Oktober 2026 ist damit ein echter Compliance-Stichtag für VAT-registrierte Firmen in den VAE.

Deine To-do-Liste für die nächsten Wochen

  • Arbeitsverträge und HR-Policies prüfen: Sind alle Benefits schriftlich geregelt – und gibt es irgendwo problematische Cash-Wahlrechte?
  • Schriftliche Nutzungs-Policies für Handys, Internet und Firmenfahrzeuge erstellen oder aktualisieren
  • Belegwesen aufräumen: Steuerrechnungen, Parkbelege und Nachweise ab sofort lückenlos sammeln
  • Bisherige Vorsteuerpositionen auf Mitarbeiter-Benefits mit deinem Steuerberater neu bewerten
  • Buchhaltung oder externen Accountant über die Änderungen ab 1. Oktober 2026 informieren

Fazit: Kein Grund zur Panik – aber zum Aufräumen

Die VAE bleiben steuerlich extrem attraktiv – 0 Prozent Einkommensteuer, 9 Prozent Corporate Tax mit Freezone-Vorteilen und nur 5 Prozent VAT. Aber die Zeiten, in denen man Vorsteuer locker aus dem Bauch heraus gezogen hat, sind vorbei: Die Behörden professionalisieren das System Schritt für Schritt, und saubere Dokumentation wird zur Pflicht. Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – die genauen Bedingungen solltest du immer mit einem in den VAE zugelassenen Berater für deinen Einzelfall klären.

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