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FTA Decision No. 6 (2026): Neue Prüfpflicht für Freezone-Händler – so sicherst du deine 0 % Corporate Tax

Juli 2026 · 6 Min Lesezeit

Mitte Juli 2026 hat die UAE-Steuerbehörde FTA (Federal Tax Authority) mit der Decision No. 6 of 2026 eine neue Compliance-Pflicht veröffentlicht, die viele Freezone-Firmen direkt betrifft: Wer als Qualifying Free Zone Person (QFZP) mit Warenhandel bzw. Distribution sein Geld verdient und weiter von 0 % Corporate Tax profitieren will, muss künftig einen unabhängigen Prüfbericht einreichen – den sogenannten AUP-Report. Klingt technisch, ist aber wichtig: Ohne diesen Bericht kann der 0-%-Vorteil für genau diese Aktivität wackeln. Hier bekommst du die Fakten ohne Panikmache – und eine klare To-do-Liste.

Was ist passiert?

Die FTA hat festgelegt, dass QFZPs, die die qualifizierte Aktivität „Distribution von Waren oder Materialien in oder aus einer Designated Zone“ ausüben, zusätzlich zur normalen Steuererklärung einen Agreed-Upon-Procedures-Report (AUP-Report) vorlegen müssen. Erstellt wird er von einem unabhängigen, in den VAE lizenzierten Auditor nach dem internationalen Standard ISRS 4400.

Die Regel gilt für Steuerperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen – also faktisch schon für das laufende Geschäftsjahr der meisten Firmen. Genau deshalb sorgt die Entscheidung gerade für Gesprächsstoff in der Gründer-Szene.

Wen betrifft die neue Regel – und wen nicht?

Betroffen bist du nur, wenn deine Freezone-Firma den QFZP-Status nutzt und Handel bzw. Distribution als qualifizierte Aktivität deklariert. Typische Beispiele aus der DACH-Community:

  • Trading- und Import-Export-Firmen, die Waren über eine Designated Zone (z. B. JAFZA, DMCC-Bereiche, DAFZA) in die VAE einführen und an Wiederverkäufer liefern
  • E-Commerce- und Großhandels-Setups, die physische Produkte B2B weiterverkaufen
  • Distributoren, die Waren aus den VAE heraus in Drittländer verschieben

Nicht direkt betroffen sind reine Dienstleister, Berater, Agenturen, Software-Firmen oder Holding-Strukturen ohne Warenhandel. Wenn deine Freezone-Firma ohnehin 9 % Corporate Tax zahlt oder unter Small Business Relief läuft, ändert sich durch diese Entscheidung erst einmal nichts.

Was ist ein AUP-Report überhaupt?

AUP steht für „Agreed-Upon Procedures“ – ein Prüfformat, bei dem ein Auditor vorher festgelegte Prüfschritte durchführt und die faktischen Ergebnisse dokumentiert. Es ist keine vollständige Wirtschaftsprüfung, sondern eine gezielte Stichproben-Kontrolle deiner Handelsgeschäfte.

Was der Auditor konkret prüft

Im Kern geht es um zwei Fragen, an denen der 0-%-Status für Distribution hängt:

  • Reseller-Nachweis: Kaufen deine Kunden die Waren wirklich zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung oder zur weiteren Lieferung – und nicht als Endverbraucher?
  • Designated-Zone-Nachweis: Sind Waren, die in die VAE gelangen, tatsächlich über eine Designated Zone importiert worden (Zolldokumente, Import-Deklarationen)?
  • Dokumentation: Lizenzen, Kundenerklärungen, Kaufverträge und Zollpapiere müssen zu den Stichproben passen – wobei die Transaktionen mit den höchsten Werten immer in die Stichprobe fallen

Fristen: 30 Tage nach der Corporate-Tax-Deadline

Der AUP-Report muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Abgabetermin deiner Corporate-Tax-Erklärung für die jeweilige Periode eingereicht werden. Für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr 2026 entspricht, heißt das grob: Steuererklärung bis Ende September 2027, AUP-Report rund einen Monat danach. Klingt weit weg – aber die Belege dafür sammelst du jetzt, nicht rückwirkend.

Was passiert, wenn du den Report nicht lieferst?

Ohne fristgerechten AUP-Report gilt die Bedingung für die qualifizierte Distributions-Aktivität als nicht erfüllt. Im schlechtesten Fall verlierst du für diese Einkünfte den 0-%-Satz und rutschst in die 9 % Corporate Tax – je nach Konstellation sogar mit Folgen für den gesamten QFZP-Status. Genau deshalb solltest du das Thema nicht auf die lange Bank schieben.

Was du jetzt konkret tun solltest

Erstens: Prüfe ehrlich, ob deine Firma überhaupt unter die Distributions-Aktivität fällt. Zweitens: Bring deine Dokumentation in Ordnung – Kundenerklärungen zum Reseller-Status, saubere Verträge, lückenlose Import- und Zollpapiere. Drittens: Sprich frühzeitig mit einem in den VAE lizenzierten Auditor über Umfang und Kosten eines AUP-Engagements, statt kurz vor der Frist in den teuren Express-Modus zu gehen. Und viertens: Wenn du deine Freezone-Struktur gerade erst planst, wäge ab, ob eine Designated Zone für dein Handelsmodell wirklich nötig ist – oder ob ein schlankeres Setup besser passt.

Wichtig: Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Details der FTA-Entscheidung sind neu und werden in der Praxis noch konkretisiert – lass deine individuelle Situation immer von einem Steuerprofi mit VAE-Erfahrung prüfen.

Fazit: Kein Grund zur Panik – aber zum Handeln

Die VAE bleiben einer der attraktivsten Standorte für Unternehmer, aber der Trend ist eindeutig: Der 0-%-Vorteil in den Freezones wird stärker an saubere Substanz und Dokumentation geknüpft. Wer ordentlich arbeitet, hat wenig zu befürchten – wer schlampt, zahlt drauf. Du planst gerade deine Firmengründung oder willst wissen, welche Freezone zu deinem Handels- oder Online-Business passt? Dann nutze jetzt den kostenlosen Freezone-Finder auf freezone24.com, rechne deine Kosten mit dem Kostenrechner durch oder buche direkt einen unverbindlichen Beratungstermin – ehrlich, transparent und ohne Verkaufsgeschwätz.

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