Kein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–VAE: Was das 2026 für dich bedeutet
Oktober 2026 · 7 Min Lesezeit
Viele Gründer glauben, zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten regele ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wer besteuern darf. Die Wahrheit: Das alte DBA ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen – und Deutschland hat es bewusst nicht verlängert. Seit 2022 gibt es also kein DBA mehr zwischen Deutschland und den VAE. Das klingt dramatischer, als es für sauber geplante Fälle ist. Aber es verändert die Spielregeln grundlegend, und 2026 ist kein neues Abkommen in Sicht. Hier erfährst du, was der abkommenslose Zustand konkret für dich bedeutet.
Warum gibt es kein DBA mehr?
Das DBA von 2010 war von Anfang an befristet und wurde einmal verlängert. Ende 2021 ließ Deutschland es auslaufen – aus deutscher Sicht brachte das Abkommen vor allem Gestaltungsvorteile für Auswanderer, während die VAE praktisch keine Einkommensteuer erheben. Ohne Abkommen behält sich Deutschland schlicht mehr Besteuerungsrechte vor.
Auch 2026 hat sich daran nichts geändert: Das Bundesfinanzministerium hat im Sommer 2026 zwar eine neue Verhandlungsgrundlage für künftige DBA veröffentlicht – offizielle Neuverhandlungen mit den VAE sind daraus aber nicht bekannt. Plane also so, als bliebe der abkommenslose Zustand dauerhaft bestehen.
Die wichtigste Folge: Die 183-Tage-Regel aus dem DBA ist weg
Die berühmte „183-Tage-Regel“, auf die sich viele YouTube-Gurus berufen, stammt aus DBA-Texten. Ohne Abkommen gibt es auch keinen Abkommensschutz: Es zählt allein das deutsche Steuerrecht. Entscheidend sind § 8 und § 9 AO – Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Behältst du in Deutschland eine Wohnung, die dir jederzeit zur Verfügung steht, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig – völlig egal, wie viele Tage du in Dubai verbringst.
Früher konnte ein DBA mit seiner „Tie-Breaker-Regel“ den Konflikt zweier Wohnsitze zugunsten der VAE auflösen. Dieses Sicherheitsnetz existiert nicht mehr. Der Wegzug muss deshalb sauber und vollständig sein.
Droht jetzt echte Doppelbesteuerung?
Für Privatpersonen meist nicht – aus einem simplen Grund: Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Gehälter, Dividenden oder private Gewinne. Wo keine zweite Steuer anfällt, gibt es auch keine doppelte Belastung. Das Problem liegt woanders: Ohne DBA entscheidet allein Deutschland, was es besteuert – und das ist mehr, als viele denken.
Für Firmen sieht es anders aus: Seit 2023 gilt in den VAE die Corporate Tax von 9 % (bzw. 0 % für Qualifying Freezone-Einkünfte). Greift gleichzeitig deutsches Besteuerungsrecht, hilft nur noch die Anrechnung nach nationalem Recht (§ 34c EStG bzw. § 26 KStG) – komplizierter und oft ungünstiger als ein DBA.
Was Deutschland ohne DBA weiter besteuert
- Deutsche Mieteinnahmen und Immobiliengewinne: bleiben auch nach dem Wegzug beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
- Dividenden deutscher Gesellschaften: Kapitalertragsteuer von 25 % plus Soli – ohne DBA gibt es keine Reduzierung mehr.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG): Die VAE gelten als Niedrigsteuerland. Mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland können bestimmte Einkünfte bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug deutsch besteuert bleiben.
- Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG): Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (z. B. deiner GmbH), besteuert Deutschland beim Wegzug den fiktiven Verkaufsgewinn – ohne dass Geld fließt.
- Funktionsverlagerung & Geschäftsleitung: Führst du deine Dubai-Firma faktisch aus Deutschland, kann das Finanzamt dort eine Betriebsstätte oder sogar den Ort der Geschäftsleitung sehen – die Freezone-Firma wird dann in Deutschland steuerpflichtig.
Der Dauerbrenner: Dubai-Firma mit Wohnsitz in Deutschland
Ohne DBA ist dieses Modell riskanter denn je. Wer in Deutschland wohnt und eine VAE-Firma steuert, landet schnell bei Geschäftsleitungs-Betriebsstätte, Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG und im schlimmsten Fall beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Die 0 % bzw. 9 % in Dubai funktionieren steuerlich nur, wenn du wirklich dort lebst und die Firma dort geführt wird.
Nachweis der Steuerresidenz: wichtiger als je zuvor
Ohne DBA musst du deine Verhältnisse selbst wasserdicht dokumentieren: Abmeldung in Deutschland, keine Schlüsselgewalt über eine deutsche Wohnung, Mietvertrag und Emirates ID in Dubai, ausreichende Aufenthaltstage in den VAE und idealerweise ein Tax Residency Certificate der Emirate. Das Zertifikat ersetzt kein DBA, ist aber ein starkes Indiz gegenüber dem deutschen Finanzamt – zumal über den CRS-Datenaustausch ohnehin Kontodaten nach Deutschland gemeldet werden.
Was das für deine Planung 2026/27 heißt
- Wegzug ganz oder gar nicht: Halber Umzug mit deutscher Restwohnung ist die teuerste Variante.
- Vor dem Wegzug prüfen: Wegzugsbesteuerung, GmbH-Anteile, laufende Verträge und deutsche Einkunftsquellen.
- Deutsche Einkünfte realistisch einplanen: Miete und Dividenden aus Deutschland bleiben dort steuerpflichtig – ohne DBA-Rabatt.
- Substanz in Dubai aufbauen: echtes Büro bzw. Flexi-Desk, lokale Geschäftsführung, Buchhaltung und Corporate-Tax-Registrierung.
- Beratung einholen: Der abkommenslose Zustand ist Spezialistenterrain – hol dir vor dem Wegzug steuerlichen Rat auf beiden Seiten.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Regeln sind komplex und hängen stark vom Einzelfall ab.
Fazit: Kein DBA ist kein K.-o. – aber ein Weckruf
Dass es kein DBA zwischen Deutschland und den VAE gibt, macht Dubai nicht unattraktiv – es macht nur Schlampigkeit teuer. Wer sauber auswandert, seine deutschen Einkünfte kennt und in Dubai echte Substanz aufbaut, profitiert weiter von 0 % Einkommensteuer. Du planst den Schritt? Nutze den kostenlosen Freezone-Finder und Kostenrechner auf freezone24.com und buche dir ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir zeigen dir, welche Freezone zu deinem Setup passt und worauf du beim Wegzug achten musst.
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