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Steuern · 7 Min

Mieteinnahmen & Dividenden nach dem Wegzug nach Dubai: Das besteuert Deutschland weiter (2026)

Oktober 2026 · 7 Min Lesezeit

Viele Auswanderer glauben: Wohnsitz abgemeldet, Flug gebucht – ab jetzt ist alles steuerfrei. Das stimmt nur zur Hälfte. Deutschland besteuert auch nach deinem Wegzug nach Dubai weiterhin bestimmte Einkünfte, die eine Quelle in Deutschland haben. Besonders relevant für fast jeden DACH-Auswanderer: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien und Dividenden deutscher Aktien oder der eigenen GmbH. Hier bekommst du den ehrlichen Überblick, was bleibt, was wegfällt und wo die typischen Fallen liegen.

Beschränkte Steuerpflicht: Deutschland lässt nicht ganz los

Mit der Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt endet deine unbeschränkte Steuerpflicht. Du rutschst aber in die sogenannte beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG: Deutschland besteuert weiterhin alle Einkünfte mit Inlandsbezug. Da es seit Ende 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE mehr gibt, entscheidet allein das deutsche Recht, was hängen bleibt – ein Abkommen, das dich schützt oder Quellensteuern reduziert, existiert nicht.

Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien: bleiben voll steuerpflichtig

Immobilien werden dort besteuert, wo sie stehen – das Belegenheitsprinzip. Deine vermietete Wohnung in München oder das Mehrfamilienhaus in Wien betreffende Regeln gelten analog; für deutsche Objekte heißt das: Du gibst weiterhin jedes Jahr eine deutsche Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger ab (Anlage V). Werbungskosten wie AfA, Zinsen, Verwaltung und Instandhaltung kannst du wie bisher abziehen. Der große Unterschied: Der Grundfreibetrag wird dir im Regelfall nicht mehr gewährt – die Steuer greift faktisch ab dem ersten Euro Gewinn, mit progressivem Tarif. In den VAE fällt auf diese privaten Mieteinnahmen dafür keine Einkommensteuer an.

Verkauf der Immobilie: Die 10-Jahres-Frist reist mit

Auch als Dubai-Resident bleibt der Verkauf einer deutschen Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EStG) in Deutschland steuerpflichtig. Wer kurz nach dem Wegzug verkauft, zahlt also unter Umständen kräftig – der Umzug nach Dubai beschleunigt hier gar nichts. Nach Ablauf der 10 Jahre (oder bei vorheriger Eigennutzung nach den bekannten Regeln) ist der Gewinn dagegen auch für Auswanderer steuerfrei.

Dividenden deutscher Aktien: 26,375 % Quellensteuer – ohne Erstattung

Dividenden deutscher Aktiengesellschaften unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % plus Soli, zusammen 26,375 %. Die Bank behält sie direkt ein, die Sache ist damit abgeltend erledigt. Früher konnten in den VAE ansässige Anleger über das DBA eine Teilerstattung beantragen – diese Tür ist mit dem Auslaufen des Abkommens zu. Als Privatperson mit Wohnsitz Dubai bleibst du im Regelfall auf den vollen 26,375 % sitzen. Das solltest du bei der Depotstruktur vor dem Wegzug einpreisen.

GmbH-Ausschüttungen: der teure Klassiker

Hältst du nach dem Wegzug weiter Anteile an einer deutschen GmbH, gilt dasselbe Prinzip: Ausschüttungen kosten 26,375 % Quellensteuer, ohne DBA gibt es für natürliche Personen keine Entlastung. Dazu kommt das Thema Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG), das schon beim Wegzug selbst greifen kann, wenn du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst – dazu haben wir einen eigenen Artikel. Wer seine deutsche GmbH behalten will, sollte die Gesamtstruktur unbedingt vorher durchrechnen lassen.

Was Deutschland nach dem Wegzug NICHT mehr besteuert

Es gibt auch die angenehme Seite der beschränkten Steuerpflicht. Nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sind im Regelfall:

  • Dividenden ausländischer Aktien in deinem Depot (US-, Schweizer oder andere Titel) – hier greift allenfalls die Quellensteuer des jeweiligen Landes
  • Gewöhnliche Zinsen auf deutsche Bankguthaben – sie zählen meist nicht zu den inländischen Einkünften (Ausnahmen gibt es z. B. bei grundpfandrechtlich besicherten Forderungen)
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs, solange du unter 1 % an der jeweiligen Gesellschaft beteiligt bist
  • Dein laufendes Unternehmer- oder Freelancer-Einkommen über die Dubai-Freezone-Firma – vorausgesetzt, es gibt keine Betriebsstätte und keinen Vertreter in Deutschland

Praxisfallen: Depot, Freistellungsauftrag, § 2 AStG

Drei Dinge übersehen viele: Erstens kündigen manche deutsche Broker und Direktbanken das Depot, sobald kein deutscher Wohnsitz mehr besteht – kläre das vor dem Umzug und melde die neue Adresse korrekt, damit die Bank die Quellensteuer richtig behandelt. Zweitens erlöschen Freistellungsaufträge mit dem Wegzug. Drittens kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG bis zu zehn Jahre lang zusätzliche Einkünfte in die deutsche Besteuerung ziehen, wenn du vorher lange in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst und wirtschaftliche Interessen dort behältst – auch dazu findest du bei uns einen eigenen Deep-Dive.

Fazit: Erst strukturieren, dann fliegen

Mieteinnahmen und deutsche Dividenden bleiben auch nach dem Umzug nach Dubai in Deutschland steuerpflichtig – dein aktives Einkommen über die Freezone-Firma und ausländische Kapitalerträge dagegen nicht mehr. Genau diese Trennung macht den Wegzug planbar: Wer Depot, Immobilien und GmbH-Anteile vor dem Abflug sauber sortiert, spart oft fünfstellig. Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung – hol dir für deinen Einzelfall einen auf Wegzug spezialisierten Steuerberater dazu. Auf freezone24.com findest du unseren Freezone-Finder und Kostenrechner für die passende Firmenstruktur in Dubai – und kannst direkt einen unverbindlichen Beratungstermin buchen, um deine Wegzugsstrategie durchzusprechen.

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