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Steuern · 6 Min

VAT-Änderungen VAE ab 1. Oktober 2026: Neue Mehrwertsteuer-Regeln für deine Dubai-Firma

September 2026 · 6 Min Lesezeit

Kaum ist die Corporate-Tax-Deadline am 30. September durch, steht schon die nächste Änderung vor der Tür: Zum 1. Oktober 2026 treten in den VAE überarbeitete Mehrwertsteuer-Regeln in Kraft. Grundlage ist die Cabinet Decision No. 149 of 2026, die die VAT Executive Regulation an mehreren Stellen ändert. Klingt trocken, betrifft aber fast jede Dubai-Firma mit VAT-Registrierung – auch deine Freezone-Company, wenn sie steuerbare Umsätze macht. Hier bekommst du die wichtigsten Punkte ohne Juristendeutsch.

Was genau wurde beschlossen?

Die VAE haben ihre VAT Executive Regulation – also die Durchführungsverordnung zum Mehrwertsteuergesetz – per Cabinet Decision No. 149 of 2026 überarbeitet. Die meisten Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2026, eine wichtige Neuerung zur Vorsteuer-Aufteilung greift erst später. Die Stoßrichtung ist klar: mehr Dokumentation, weniger Grauzonen, strengere Kontrolle. Das passt zum Trend der letzten Monate – Stichwort E-Invoicing-Pflicht und die neuen Prüfpflichten für Freezone-Händler.

Barzahlungen: Vorsteuerabzug wird eingeschränkt

Die auffälligste Änderung: Ein neuer Artikel 54(3) schränkt den Vorsteuerabzug ein, wenn ein Einkauf oberhalb eines bestimmten Werts bar bezahlt wird – oder bar bezahlt werden soll. Heißt im Klartext: Wer größere Rechnungen in Cash begleicht, riskiert künftig, die gezahlte VAT nicht mehr zurückzuholen. Die genaue Betragsgrenze steht noch nicht fest, sie wird per separater Ministerial Decision nachgereicht. Bis dahin gilt: Größere Einkäufe besser per Banküberweisung oder Karte zahlen und Belege sauber aufbewahren.

Bundles und Paketangebote: neue Regeln für Composite Supplies

Wenn du Leistungen im Paket verkaufst – etwa Software plus Support, Coaching plus Unterlagen oder Ware plus Lieferung – wird die steuerliche Behandlung jetzt klarer geregelt. Hängen die Bestandteile wirtschaftlich untrennbar zusammen, dürfen sie nicht künstlich aufgesplittet werden. Stattdessen richtet sich die VAT-Behandlung nach der Hauptleistung. Für viele Online-Businesses und Agenturen ist das relevant, weil kreative Rechnungsaufteilungen zur Steueroptimierung damit deutlich schwieriger werden.

Vorsteuer-Aufteilung: neue Berechnungsmethode kommt später

Firmen, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze machen, müssen ihre Vorsteuer aufteilen. Dafür kommt eine überarbeitete Berechnungsmethode auf Basis des Verhältnisses der qualifizierenden Umsätze zu den Gesamtumsätzen, mit Rundung auf ganze Zahlen. Wichtig: Diese Neuerung greift erst für Steuerjahre, die nach dem 1. Oktober 2027 beginnen. Du hast also Zeit – aber wer gemischte Umsätze hat, sollte das Thema jetzt schon mit dem Steuerberater durchgehen.

Weitere Änderungen im Überblick

  • Profit Margin Scheme: Der Einkaufspreis darf künftig bestimmte Nebenkosten enthalten, wenn dafür keine Vorsteuer abziehbar war – relevant für Händler von Gebrauchtwaren.
  • Präsenztest: Wer sich weniger als 30 Tage in den VAE aufhält und keine effektive Verbindung zur Leistung hat, gilt für VAT-Zwecke als außerhalb der VAE ansässig.
  • Mitarbeiterunterkünfte: Die Vorsteuerbehandlung von Wohnraum für Angestellte wurde klargestellt.
  • Capital Assets Scheme: Die Schwelle von 5 Mio. AED (ohne VAT) für Großanlagen wurde bestätigt.
  • Healthcare und Steuergutschriften: Anpassungen beim Zero-Rating für Medizinprodukte und bei den Anforderungen an Tax Credit Notes.

Bonus für Krypto-Firmen: neue Umrechnungsmethode

Schon im August 2026 hat die FTA außerdem festgelegt, wie Krypto-Zahlungen für VAT-Zwecke in AED umzurechnen sind: Du wählst drei Börsen von einer offiziellen Liste (darunter Binance FZE, Bybit und Deribit), ziehst zum Transaktionszeitpunkt die Kurse aller drei und nimmst den Durchschnitt – dieselben Plattformen dann konsequent das ganze Kalenderjahr. Wer in Dubai Krypto als Zahlungsmittel akzeptiert, sollte das direkt in die Buchhaltung einbauen.

Betrifft dich das überhaupt?

Ja, sobald deine Firma VAT-registriert ist – Pflicht wird das grob ab etwa 375.000 AED steuerbarem Jahresumsatz, freiwillig geht es früher. Auch als Freezone-Firma bist du nicht automatisch raus: Die 0 % Corporate Tax für Qualifying Free Zone Persons haben mit der Mehrwertsteuer nichts zu tun, das sind zwei getrennte Baustellen. Wichtig wie immer: Das hier ist keine Steuerberatung, sondern eine Einordnung – die Details gehören zu einem Profi, der deine Zahlen kennt.

Deine To-do-Liste bis zum 1. Oktober

  • Prüfe, ob deine Firma größere Einkäufe bar bezahlt – und stelle auf Überweisung oder Karte um.
  • Schau dir deine Paketangebote an: Wird die Hauptleistung korrekt bestimmt und einheitlich abgerechnet?
  • Sprich mit deinem Buchhalter über die neuen Regeln, besonders bei gemischten Umsätzen oder Krypto-Zahlungen.
  • Behalte die angekündigte Ministerial Decision zur Bargeld-Grenze im Auge.

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